Im Rahmen der Untersuchung wurden – wie bereits ausgeführt – sowohl die am Unfall unmittelbar beteiligten Personen als auch mehrere Zeugen einvernommen. Des Weiteren wurde durch die Kantonspolizei Graubünden eine Fotodokumentation erstellt, welche die Örtlichkeit aus verschiedenen Perspektiven zeigt. Für den Entscheid, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird, bedarf es keines untersuchungsrichterlichen Augenscheins, da die vorhandenen Akten ausreichenden Aufschluss über den Unfallhergang geben können.