anwesenden Personen gesprochen habe. R. K. führte aus, dass die Personen, die im Mitsubishi Pajero gewesen seien, in sehr emotioneller Weise diskutiert hätten. Die Frau, die, sofern er dies richtig verstanden habe, am Steuer gewesen sei, habe in italienischer Sprache Ausführungen zum Unfallhergang gemacht. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers hatte R. K. somit nicht behauptet, dass eine Frau am Steuer des Unfallfahrzeuges gesessen habe. Des Weiteren stimmen seine Aussagen mit denen, die er anlässlich der polizeilichen Befragung am 8. Juli 2001 zu Protokoll gegeben hatte, überein.