Diese Befragung fand am 20. März 2002 vor dem Tribunale di Rovereto statt. Der Beschwerdeführer wurde zu diesem Zeitpunkt von Rechtsanwalt Franco Zuanni vertreten, welcher auch an der Einvernahme von R. F., die gleichentags stattfand, teilnahm. Daraus ergibt sich, dass die Rechte des Beschwerdeführers hinreichend gewahrt wurden.