3. Mit Datum vom 3. September 2002, mitgeteilt am 6. September 2002, erklärte das Bezirksgerichtspräsidium Prättigau/Davos die Strafuntersuchung für geschlossen. Mit Eingabe vom 16. September 2002 stellte der Beschwerdeführer mehrere Beweisergänzungsanträge, namentlich die Einvernahme weiterer Zeugen und die Edition von Originalakten aus den Händen des Tribunale die Rovereto sowie die Durchführung eines Augenscheins und die Erstellung von Fotos des Unfallortes.