E. Mit Schreiben vom 16. September 2002 liess R. F. beantragen, die Untersuchung in verschiedener Hinsicht zu ergänzen. Es seien die Originalakten aus den Händen des Tribunale di Rovereto beizuziehen und M. F., A. F. und E. T., die sich im Zeitpunkt des Unfalles im Fahrzeug des Angeschuldigten befunden hätten, richterlich einzuvernehmen. Des Weiteren sei ein Augenschein vorzunehmen und es seien aus der zweiten und dritten Kurve oberhalb der Unfallstelle durch die Kantonspolizei Graubünden Fotos des Unfallortes zu erstellen.