B. Am 9. August 2001 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafuntersuchung gegen R. F. wegen fahrlässiger Körperverletzung. Mit der Durchführung der Untersuchung wurde das Untersuchungsrichteramt Scuol beauftragt. Mit Einstellungs- und Abtretungsverfügung vom 9. Juli 2002 stellte die Staatsanwaltschaft Graubünden die Strafuntersuchung gegen R. F. wegen fahrlässiger Körperverletzung ein und trat das Verfahren betreffend Verletzung von Verkehrsregeln an den Kreispräsidenten des Kreises Davos ab.