Nach den Ausführungen von C. S. hatte das Fahrzeug von R. F. die Leitlinie mit den linken Rädern um mindestens 50 cm überfahren. Dadurch sei C. S. gezwungen gewesen, sein Motorrad noch mehr an den rechten Rand zu lenken, wobei er schliesslich gestürzt sei. R. F. gab seinerseits zu Protokoll, die Unfallkurve korrekt und vollständig auf seiner Fahrspur befahren zu haben. C. S. erstattete noch am selben Tag gegen R. F. Strafantrag wegen Körperverletzung.