A. Am Sonntag, 8. Juli 2001 um ca. 16.25 Uhr fuhr R. F. als Lenker des Personenwagens der Marke Mitsubishi Pajero mit dem Kontrollschild Nr. X auf der Flüelapassstrasse in Richtung Flüela-Hospiz. In der sogenannten „Schlösslikehre“ kam es zur Kreuzung mit C. S., der mit seinem Motorrad der Marke BMW mit dem Kontrollschild Nr. Y talwärts fuhr. Dieser geriet in der genannten Kurve in Schräglage, wodurch das Hinterrad seines Motorrades seitlich wegdriftete. Er kam zu Fall und geriet mit seinem rechten Fuss unter das Motorrad. Dabei erlitt er eine Prellung des Sprunggelenkes. An seinem Motorrad entstand ein Sachschaden in der Höhe von ca. Fr. 500.--.