diglich einen Viertel der Polizeikosten von Fr. 400.-- und offenbar einen Viertel der Gebühr des Kreisamtes von Fr. 240.--, total Fr. 160.-- auferlegt (Der Gesamtbetrag von Fr. 260.50 setzt sich aus der Busse von Fr. 100.-- und den Kosten zusammen, somit es sich beim errechneten Total von Fr. 260.50 um einen Rechnungsfehler handeln muss). Von den Kosten von Fr. 1'547.45 sind im weiteren Fr. 759.-- (ohne der Busse von Fr. 100.--) dem weiteren Unfallbeteiligten belastet worden.