Vorliegend stehen augenscheinlich die Kosten von Fr. 1'547.45, bestehend aus der Gebühr der Staatsanwaltschaft von Fr. 50.--, den Kosten der Polizei von Fr. 1'257.45 (inkl. Kosten der Begutachtungen) und aus der Gebühr des Kreisamtes Chur von Fr. 240.--, sowie die Kosten des Bezirksgerichtspräsidiums Plessur von Fr. 770.-- zur Diskussion. Das Kreisamt hat dahingegen dem Beschwerdeführer le- 10