Nach den Untersuchungsakten wurde der Beschwerdeführer erstmals am 18. Februar 2001 zum Unfallhergang und zu einem allfälligen Drogenkonsum befragt. Die Blut- und Urinuntersuchung wurde aber bereits unmittelbar nach dem Unfall vom 11. Februar 2001 angeordnet. Der zu Gunsten des Beschwerdeführers ausgefallene Laborbericht des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St. Gallen wurde am 13. Februar 2001 verfasst und lag bei der polizeilichen Einvernahme des Beschwerdeführers vom 18. Februar 2001 vor. Der Laborbericht des Instituts für 8