13, Kreisamt). In seiner Stellungnahme vom 26. März 2001 führte der Beschwerdeführer zu Handen des Kreisamtes aus, dass er seit seiner ersten Verwarnung bis zu einem Monat vor dem Unfall, damit zirka zweieinhalb Jahre, keine Drogen mehr konsumiert habe. Im Januar, über einen Monat vor dem Unfall, habe er lediglich drei bis vier Züge von einem Joint geraucht. Seither habe er kein Marihuana mehr konsumiert (act. 23, Kreisamt).