Am 18. Februar 2001 wurde der Beschwerdeführer von der Polizei zum Unfallhergang befragt. Auf entsprechendes Befragen erklärte er, dass er das letzte Mal im Januar Marihuana geraucht habe; seither habe er keine Drogen mehr konsumiert - auch am Tage des Unfalles nicht (act. 6, Kreisamt). Den Akten kann im weiteren entnommen werden, dass der Auftrag zur chemisch-toxikologischen Untersuchung bereits am 11. Februar 2001 erteilt worden ist (act. 8, Kreisamt). Darin findet sich der Hinweis, dass der Beschwerdeführer nach eigenen Aussagen vor zirka zwei Monaten Marihuana konsumiert habe.