Urinprobe angeordnet wurde, da der Verdacht auf Marihuana-Konsum bestand. In der Auftragsbestätigung zur Blutentnahme vom 11. Februar 2001 finden sich keine Hinweise über die Verdachtsgründe (act. 10, Kreisamt). Die Blutentnahme und die Urinasservierung erfolgten am Sonntag, den 11. Februar 2001, um 15.50 und 15.55 Uhr im Kantonsspital in Chur (act. 2 und act. 13 letztes Blatt, Kreisamt). Aus dem Protokoll über die auf der Notfallstation erfolgte ärztliche Untersuchung des Beschwerdeführers vom 11. Februar 2001 kann entnommen werden, dass keine Angaben zu aktuellen Alkohol-, Drogen- und/oder Medikamenteneinnahmen vor dem Ereignis - dem Unfall - gemacht worden sind.