sei. Der Zeuge erklärte im weiteren, dass er bei seiner Aussage gemäss Gutachten vom 22. August 2001 bleibe. Er müsse allerdings ergänzen, dass die Pneuprofiltiefe an der markierten Stelle keine 2 mm mehr betrage. Bei einer Kontrolle durch das Strassenverkehrsamt, bei welchem er früher gearbeitet habe, wäre der Pneu zum Ersetzen aufgeschrieben worden. Die Betriebssicherheit wäre jedoch nicht beanstandet worden.