Auf Vorlage der durch die Polizei über das Reifenprofil erstellten Fotodokumentation (act. 3, Kreisamt) erklärte er, dass es sich beim markierten Punkt um den sogenannten TWI-Punkt handle. Dieser zeige das gesetzliche Minimalprofilmass an. Der Zeuge sagte weiter aus, dass es möglich sei, dass das Profil stellenweise am gesetzlichen Limit gewesen sei. Bei einer Messung an der Stelle gemäss Fotoblatt wären wahrscheinlich nicht 2 mm Profiltiefe resultiert. Es könne sein, dass der Pneu nicht gleichmässig abgefahren gewesen sei.