er habe sich im Krankenwagen aufgehalten. Sein Vater habe die Messung verfolgt und ihm mitgeteilt, dass die Polizei ein rechteckiges Messgerät verwendet habe, mit welchem sich die Profile gar nicht ausmessen liessen. Der ermittelte Wert sei geschätzt worden. In der Folge liess der Beschwerdeführer beim Bezirksgerichtspräsidium Plessur ein von der Zürich-Versicherungsgesellschaft über das Reifenprofil erstelltes Gutachten zu den Akten reichen. Darin wurde das Reifenprofil als einwandfrei und gleichmässig abgefahren bezeichnet (act. 9, Bezirksamt).