4. Bereits im Verfahren vor Kreisamt beanstandete der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vom 26. März 2001 mit Verweis auf sein Schreiben vom 20. März 2001 an das Strassenverkehrsamt Graubünden die durch die Polizei erfolgte Messung der Reifenprofile (act. 23, Kreisamt). Im Rahmen der Ergänzung der Strafuntersuchung rügte er - vom Bezirksgerichtspräsidenten Plessur als Angeschuldigter zur Sache befragt - erneut die durch die Polizei erfolgte Messung. Er hielt fest, dass er anlässlich der Messung nicht anwesend gewesen sei; er habe sich im Krankenwagen aufgehalten.