3. Das Bezirksgerichtspräsidium Plessur hat das gegen den Beschwerdeführer wegen Verletzung von Verkehrsregeln und wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnete und geführte Strafuntersuchungsverfahren eingestellt. Gleichwohl wurden ihm sämtliche Kosten des polizeilichen Ermittlungs- , des Strafmandats- und des gerichtlichen Untersuchungsverfahrens auferlegt.