C. Dagegen liess X. am 9. Mai 2001 Einsprache erheben. Nach Ergänzung der Strafuntersuchung stellte der Bezirksgerichtspräsident Plessur mit Verfügung vom 29. November 2002, mitgeteilt am 3. Dezember 2002, die Strafuntersuchung gegen X. wegen Verletzung von Verkehrsregeln und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Dabei wurden ihm die Barauslagen und Gebühren der Staatsanwaltschaft und die Kosten der polizeilichen Bestandesaufnahme von insgesamt Fr. 1'307.45, die Kosten des Kreisamtes von Fr. 240.-- und diejenigen des Bezirksgerichtspräsidiums Plessur von Fr. 770.-- vollumfänglich auferlegt.