A. Am 11. Februar 2001, um 15.25 Uhr lenkte Z. sein Fahrrad über die A.-Strasse in Richtung P.-Strasse/R.-Strasse und fuhr in der Folge ohne anzuhalten in die P.-Strasse ein, wo gleichzeitig X. mit seinem Motorrad Kontrollschild W. von der S.-Strasse kommend zur P.-Strasse Nr. Y. - seine Wohnadresse - unterwegs war. Es kam dabei zu einer Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen. Beide Fahrzeuglenker stürzten und zogen sich Verletzungen zu. Ein Strafantrag wurde nicht gestellt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.