Der Jagdaufseher hatte also keinen begründeten Anlass, dieser Geschichte nachzugehen. Angesichts der seither vergangenen Zeit von zwei Jahren lassen sich heute keine zuverlässigen Angaben mehr erhoffen, selbst wenn der betreffende Fahrradfahrer noch ermittelt werden könnte. Entscheidend ist ohnehin, dass der Jagdaufseher selbst keine Kenntnisse über ein angeblich aggressives Verhalten des Rehbocks hatte. Es bestehen aktenkundig keine konkreten Anhaltspunkte, dass der Rehbock vor dem Übergriff auf die Beschwerdeführerin eine Gefahr hätte darstellen können. Der Angriff auf die Beschwerdeführerin war für den Jagdaufseher nicht voraussehbar.