Solche Anzeichen bestanden bis zum Zeitpunkt, als die Beschwerdeführerin angegriffen worden war, nicht. Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführerin wurden dem Jagdaufseher nach dessen Aussagen keine Meldungen gemacht, wonach sich der Rehbock bereits vor dem 3. Juli 2001 aggressiv gegenüber Menschen gezeigt hätte. Ihm wurde lediglich berichtet, dass der Rehbock einmal einem Fahrradfahrer ein Stück nachgelaufen sei, aber nicht, dass er diesen auch angegriffen hätte. Der Jagdaufseher hatte also keinen begründeten Anlass, dieser Geschichte nachzugehen.