nen über sein Verhalten. Ferner brachte er im grossräumigen Gebiet X. Schilder an mit der Aufforderung, Hunde an der Leine zu führen, da sich in diesem Gebiet der ausgesetzte Rehbock aufhalte. Dadurch seien sich im Gebiet aufhaltende Personen, wie Jäger, Spaziergänger, Bauern etc. veranlasst worden, ihm ihre Beobachtungen zu berichten. Der Jagdaufseher D. gab an, dass ihm nie irgendwelche negativen Meldungen gemacht worden seien. Seine Ehefrau habe ihm lediglich einmal berichtet, dass der Rehbock einem Fahrradfahrer ein Stück nachgelaufen sein soll.