Der Rehbock reagierte jeweilen mit Fluchtverhalten bei Störungen durch Drittpersonen; selbst gegenüber dem Jagdaufseher hatte es seine Scheu beibehalten. Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführerin war der Rehbock also nicht zahm, als er ausgewildert wurde. Daran vermag auch ihr Verweis auf die vom Jagdaufseher auf dem Maiensäss Y. angebrachten Schilder, wonach Hundehalter unter Hinweis auf ein zahmes Rehkitz ersucht wurden, ihre Hunde an der Leine zu führen, nichts zu ändern. Die Schilder waren durch den Jagdaufseher angebracht worden, als er im Juli 2000 mit der Familie die Ferien auf dem Maiensäss verbracht hatte.