Es ist nicht erkennbar, inwiefern während der Aufzuchtphase Sorgfaltspflichten verletzt worden sein sollten. Es wurden auch keine Beobachtungen gemacht, welche geboten hätten, das Tier nicht auszusetzen oder es entsprechend der mit der Bewilligung verfügten Auflage abzuschiessen. Dass das Tier sein Geweih auch am Kindervelo fegte, um den Bast zu entfernen, ist angesichts der besonderen Situation nicht ungewöhnlich. Auf eine Fehlprägung kann daraus nicht geschlossen werden. Wie der Jagdaufseher glaubwürdig dargelegt hat, hatte das Tier seine natürliche Scheu vor dem Menschen nicht verloren. Der Rehbock reagierte jeweilen mit Fluchtverhalten bei Störungen durch Drittpersonen;