dauernde Haltung des Tieres war, ohnehin als ausreichend. Mit den vom Jagdaufseher getroffenen Massnahmen wurde eine fachgerechte Pflege und Aufzucht gewährleistet. Auch aus dem Umstand, dass im Juni 2000 - nachdem das Rehkitz zur Pflege übernommen worden war - Schulklassen zwecks Anschauungsunterricht das Gehege besuchten, kann nicht auf eine nicht artgerechte Aufzucht geschlossen werden. Zum einen handelte es sich um eine ganz kurze Zeitspanne, zum andern war das Gehege gross genug, um eine gesunde Distanz zum Tier zu gewährleisten. Es ist nicht erkennbar, inwiefern während der Aufzuchtphase Sorgfaltspflichten verletzt worden sein sollten.