Der Jagdaufseher hat mit seiner Vorkehrung, dass lediglich seine Ehefrau das Tier füttern durfte, der in der Aufzucht eines Findlings immanenten Gefahr Rechnung getragen. Im Weiteren hielt er das Wildtier - nach der Anfangsphase im Hundezwinger mit Rasenboden - bis zu seiner Auswilderung im Garten mit einer ansehnlichen Fläche von 200m2, worin sich das Tier frei bewegen konnte. Als weitere Schutzvorkehrung wurde der Garten eingezäunt. Das Rehkitz konnte also in einem umzäunten Wiesenstück aufwachsen, was die Anforderung an eine möglichst natürliche Umgebung optimal berücksichtigt.