Gehalten wurde das Rehkitz zunächst in einem Hundezwinger mit einem Naturboden (Rasen) und später in einem 200m2 grossen und eingezäunten Garten. Der Garten wurde eingezäunt, um zu vermeiden, dass der Rehbock zahm werde. Das Rehkitz ist fachgerecht ernährt und untergebracht worden. Jeglicher unnötiger Kontakt mit Menschen, was bekanntlich eine falsche Prägung begünstigen könnte, ist tunlichst vermieden worden. Die Handaufzucht erfolgte allein durch die Ehefrau des Jagdaufsehers und nur solange, als notwendig. Die Ausführungen der Beschwerdeführerin, das Tier habe in engem und regelmässigen Kontakt zum Menschen gelebt, treffen folglich so undifferenziert nicht zu. Durch die Handaufzucht