Das Halten und Aussetzen von Wildtieren ist zwar grundsätzlich verboten, jedoch mit einer entsprechenden Bewilligung gesetzlich zulässig. Trotz der bei der Handaufzucht eines Rehkitzes bestehenden Möglichkeit einer Prägung auf den Menschen ist diese bei Erhalt der dafür notwendigen Bewilligung also zulässig. Über diese Bewilligung verfügte der Jagdaufseher, so dass es trotz der bekannten Gefahr einer Fehlprägung zulässig war, das Rehkitz aufzuziehen. Einer möglichen Fehlprägung kann dadurch entgegengewirkt werden, dass übermässiger Kontakt vermieden wird und das Rehkitz von Anfang an in einer möglichst natürlichen Umgebung aufwächst.