Am 13. August 2001 wurde der Jagdaufseher polizeilich und am 6. November 2001 noch untersuchungsrichterlich als Auskunftsperson befragt (act. 8 und act. 23). Im Wesentlichen wiederholte und bestätigte er seine im Bericht gemachten Angaben über die Aufzucht und Aussetzung des Rehbocks. Der Rehbock sei im Garten aufgezogen worden und es sei vermieden worden, dass er zahm werde. Er habe sich dem Reh nicht nähern können und habe es, als er es frei setzen wollte, mit einem Netz einfangen und ihm die Beine zusammenbinden müssen, da es sich sehr wild gebärdet habe.