Die Bewilligung wurde vom Jagdinspektorat Graubünden mündlich erteilt und mit der Auflage versehen, das Rehkitz bei Auftreten irgendwelcher Schwierigkeiten abzutun (act. 11). Wie aus dem Schreiben des Jagdinspektorats Graubünden vom 31. August 2001 entnommen werden kann, war allen Beteiligten die Probleme, die eine Aufzucht eines Rehkitzes mit Prägung auf den Menschen mit sich bringen kann, bekannt. Es wird ausgeführt, dass bei Prägung auf den Menschen die Möglichkeit bestehe, dass das Wildtier die natürliche Scheu vor dem Menschen verlieren und in der Folge aggressiv reagieren könne.