Mit Vernehmlassung vom 7. Januar 2003 beantragte die Staatsanwaltschaft Graubünden unter Hinweis auf die Akten und die angefochtene Einstellungsverfügung die Abweisung der Beschwerde. 4 Mit Vernehmlassung vom 31. Januar 2003 liess der juristische Mitarbeiter des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements Graubünden Namens von D. ebenfalls die Abweisung der Beschwerde beantragen. Auf die Begründung der Anträge sowie auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung wird, soweit erforderlich, im folgenden eingegangen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung :