Daher sei das Halten von Wildtieren ohne Bewilligung untersagt. Der Rehbock sei während 11 Monaten in der unmittelbaren Nähe des Hauses aufgezogen und gefüttert worden. Während fünf Monaten sei das Tier ausschliesslich mit der Flasche gefüttert worden; dies in der Stube auf der Couch. Das Tier sei in einem lediglich 200 m2 grossen und eingezäunten Garten aufgewachsen. Es sei dabei ganzen Schulklassen präsentiert worden. Es könne daher nicht gesagt werden, dass Tier sei artgerecht aufgezogen worden. Der Rehbock sei, als er schliesslich ausgesetzt worden sei, vollständig entwickelt und darüber hinaus zahm gewesen.