Jagdaufseher D. erlegte den Rehbock am 4. Juli 2001 mit einem gezielten Schrotschuss. C. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2002 stellte die Staatsanwaltschaft Graubünden die in Sachen Unfall mit Wildtier zum Nachteil von A. geführte Strafun- 3