gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 4. Dezember 2002, mitgeteilt am 6. Dezember 2002, betreffend Unfall mit Wildtier hat sich ergeben: 2 A. Am 3. Juli 2001 wurde A. beim Maiensäss X., unterhalb von C., Gemeindegebiet B., von einem jungen Rehbock angegriffen und verletzt. Sie stellte am 25. Juli 2001 Strafantrag wegen Körperverletzung. Nach durchgeführtem polizeilichem Ermittlungsverfahren eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden mit Verfügung vom 28. August 2001 eine Strafuntersuchung zur Abklärung des Vorfalls.