Mit Verfügung vom 27. November 2002 stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung betreffend Widerhandlung gegen das BVG ein, wobei in diesem Zusammenhang auch eine Verletzung von Art. 159 StGB (Missbrauch von Lohnabzügen) geprüft und verneint wurde. Die Auszahlung von Krankentaggeldern war jedoch nie Gegenstand des Verfahrens, weshalb auf die Rüge der Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang nicht eingetreten werden kann. 4. Die Beschwerdeführerin rügt in ihrer Eingabe, dass sich A. entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft des Missbrauches von Lohnabzügen im Sinne von Art. 159 StGB schuldig gemacht habe.