A. Am 20. November 2001 liess H. Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber A. erheben mit der Begründung, er habe ihr Fr. 1'285.70 zu viel an Arbeitnehmerbeiträgen vom Lohn abgezogen und nicht an die zuständige Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Gestützt darauf eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden am 9. Januar 2002 eine Strafuntersuchung gegen A. wegen Widerhandlung gegen das BVG. Mit der Durchführung der Untersuchung wurde das Untersuchungsrichteramt Samedan beauftragt.