D. Am 16. September 2002 stellte der Verteidiger von D. beim Untersuchungsrichteramt Chur das Gesuch um Freigabe der sichergestellten Gegenstände und Vermögenswerte, so auch des Depositums in Höhe von Fr. 2'000.--. Zur Begründung führte er im wesentlichen aus, es liege kein hinreichender Tatverdacht vor. Gleichzeitig ersuchte er darum, ihn über das weitere Vorgehen schriftlich zu informieren und insbesondere auch im Rahmen der Akteneinsicht zu dokumentieren. Überdies verlangte er Einsicht in die Gerichtsstandsakten.