die Verfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 13. November 2002, mitgeteilt am 13. November 2002, in Sachen gegen den Beschwerdeführer, betreffend Depositum und Akteneinsicht, hat sich ergeben: 2 A. Beim Untersuchungsrichteramt Chur wird gegen D. eine Strafuntersuchung wegen verschiedener Delikte geführt. Unter anderem wird ihm vorgeworfen am 30. August 2002 in H. zum Nachteil von Z. S. und M. S. einen Raub begangen zu haben. B. Am 31. August 2002 wurde beim Angeschuldigten in B. eine Hausdurchsuchung vorgenommen, wobei unter anderem ein Depositum von Fr. 2'000.-- sichergestellt wurde.