2. M. S. + G. S. werden unter solidarischer Haftung verpflichtet, N. und B. für das Verfahren vor dem Kreisamt Thusis ausseramtlich mit insgesamt Fr. 1614.-- zu entschädigen. 3. Ausserdem haben M. S. + G. S. die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 800.-- zu tragen und N. und B. für das Beschwerdeverfahren ausseramtlich mit insgesamt Fr. 600.-- zu entschädigen. 4. Mitteilung an: __________ Für die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Vizepräsident Die Aktuarin ad hoc