Bei der Höhe der zuzusprechenden Entschädigung für die obsiegende Partei, welche sich durch einen Rechtsanwalt mit Fähigkeitsausweis vertreten lässt, sind nach der Praxis der Beschwerdekammer die Honoraransätze des Bündnerischen Anwaltsverbandes beizuziehen. Grundlage der Bemessung bilden dabei der nach den Umständen gebotene Zeitaufwand, die Schwierigkeit und Bedeutung der Sache, die mit der Sache verbundene Verantwortung sowie die eigene Kostenstruktur. Das nach Zeitaufwand berechnete Honorar beträgt zwischen Fr. 170.-- und Fr. 230.-- in der Stunde, wobei ein Ansatz von Fr. 200.-- als normal gilt. Überdies besteht ein Anspruch auf Ersatz von Auslagen.