D. Gegen diese Verfügung liessen N. und B. am 28. November 2002 bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Beschwerde erheben mit folgenden Anträgen: „1. Ziffer 3 der Einstellungs- und Abtretungsverfügung des Kreispräsidenten Thusis vom 8. November 2002 sei aufzuheben. 4