Vor der Abreise hätten sie bei ihrer Kranken- und Unfallversicherung X. eine Reiseversicherung „Y.“ abgeschlossen. Obwohl sie die Versicherung über den Zwischenfall informiert hätten, weigerte sich die X., einen wesentlichen Teil der Reise- und Logis-Kosten zu übernehmen und behauptete, M. S. + G. S. hätten ihren Aufenthalt in Australien freiwillig verlängert. Die Vertreter der X. hätten damit die Strafkläger der Lüge und des versuchten Versicherungsbetrugs bezichtigt. Die am 4. Juni 2002 erfolgte Sühneverhandlung vor dem Kreispräsidenten Thusis blieb erfolglos.