Dabei entdeckte er dessen Kürzung, wie er in der Beschwerde geltend macht. Allein schon die Tatsache, dass der Werbespot in der Diskussionssendung nochmals ausgestrahlt wurde und K. dadurch die zwei Tage zuvor gesendete Kürzung selbst feststellen konnte, zeigt, dass ihn die zuständigen Personen von R. weder hinsichtlich der verkürzten Version des Werbespots noch der Rechnungsstellung täu- 5