Am gleichen Tage wurde der Werbespot ausgestrahlt. Am 27. September 2002 fand in den Räumlichkeiten von R. im Beisein von K. die Aufzeichnung einer Diskussionssendung (Y.) statt. Um das zu behandelnde Diskussionsthema zu verdeutlichen, wurde ihm der Werbespot vorgespielt. Dabei entdeckte er dessen Kürzung, wie er in der Beschwerde geltend macht.