Mit der Kürzung auf 34 Sekunden sei der Originalspot verschlechtert worden. Dem Auftraggeber seien aber die 45 Sekunden des Originalspots in Rechnung gestellt worden. Der Deliktsbetrag belaufe sich auf Fr. 2'392.--. Dies sei die Differenz zwischen der Sendezeit von 45 Sekunden und 34 Sekunden.