d) Unter dem Datum 13. Februar 2002 sind einmal die Arbeiten "Telefon von und an Kreispräsident, Telefon von und an Frau W., Schreiben an Kreisamt, Ausarbeitung Zwischenabrechnung" zu einem Aufwand von 0.5 Stunden aufgeführt. Unter gleichem Datum wurden dann nochmals 0.75 Stunden für den Mandatsabschluss verrechnet. Unter Mandatsabschluss versteht man in aller Regel des Erstellen der Schlussabrechnung und eines Begleitbriefes zu Handen der Mandantschaft. Die Zwischenabrechnung, welche dem Kreispräsidenten zugestellt worden ist, und die Schlussabrechnung wurden unter gleichem Datum erstellt. Es handelt sich inhaltlich um die genau gleiche Rechnung.