c) Für die Teilnahme an der Zeugeneinvernahme vom 7. Februar 2002 wurden - ohne Vorbereitungshandlungen - 2 Stunden verrechnet. Die Einvernahme des Zeugen dauerte gemäss Protokoll vom 8. Februar 2002 von 14.00 Uhr bis 14.35 Uhr, also eine gute halbe Stunde. Die Fahrtstrecke nach X. beträgt etwas mehr als 17 Kilometer. Erfahrungsgemäss benötigt man für diese Strecke maximal 20 Minuten Fahrzeit. Zu berücksichtigen sind ferner 10 Minuten, welche als Puffer einzukalkulieren sind. Insgesamt ergibt dies für die Teilnahme an der Einvernahme inklusive Fahrzeit für die Hin- und Rückfahrt einen notwendigen Aufwand von 85 Minuten.