Für eine sachbezogene Stellungnahme und die dazugehörigen Rechtsabklärungen in vorgelegener Sache erscheint ein anwaltlicher Zeitaufwand von höchstens 3 Stunden als angemessen. Die verrechneten Aufwendungen für das Ausarbeiten und Überarbeiten der Stellungnahme sowie für die Rechtsabklärungen sind daher um 2 Stunden zu kürzen. 6